Auf- und Abstieg im KFV Wittenberg Saison 2024/25
KFV Fußball Wittenberg, 03.05.2025

Aufgrund einiger Anfragen stellt der KFV Wittenberg nochmals die Auf- und Abstiegsregelungen in der laufenden Saison vor:
Kreisliga:
Abstieg:
Es können keine Mannschaften absteigen.
Aufstieg:
Der Staffelsieger sowie der Zweitplatzierte der Kreisliga steigen in die Kreisoberliga auf, vorausgesetzt, sie sind auch aufstiegsberechtigt.
Verzichtet der Staffelsieger oder der Zweitplatzierte auf sein Aufstiegsrecht, bzw. ist er nicht aufstiegsberechtigt, übernimmt der Tabellendritte dieser Staffel das Aufstiegsrecht, wenn er aufstiegsberechtigt ist.
Verzichten mehrere Mannschaften auf ihr Aufstiegsrecht bzw. sie sind nicht aufstiegsberechtigt, trifft der Spielausschuss in Abstimmung mit dem Präsidium des KFV Wittenberg eine verbindliche und unanfechtbare Entscheidung (SpO § 23 Ziff. 9).
Alle Vereine, die ein eventuelles Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen bzw. darauf verzichten möchten, haben dies dem Spielausschuss schriftlich bis zum 15.06.2025 (letzter Spieltag) mitzuteilen. Der KFV ist dann berechtigt Sonderregelungen zu treffen (§ 23 SpO).
Kreisoberliga:
Abstieg:
Es steigt die Mannschaft zur Kreisliga ab, die auf Platz 14 der Kreisoberliga steht.
Steigt eine (1) Mannschaft aus dem Bereich des KFV Wittenberg aus der Landesklasse ab, erhöht sich die Zahl der Absteiger in die Kreisliga auf zwei (2).
Folgerichtig steigen die Mannschaften auf den Rängen 13 und 14 ab.
Steigen zwei (2) Mannschaften aus dem Bereich des KFV Wittenberg aus der Landesklasse ab, erhöht sich die Zahl der Absteiger in die Kreisliga auf drei (3).
Folgerichtig steigen die Mannschaften auf den Rängen 12, 13 und 14 ab.
Steigen drei (3) Mannschaften aus dem Bereich des KFV Wittenberg aus der Landesklasse ab bleibt es bei drei (3) Absteiger in die Kreisliga (Plätze 12, 13 und 14).
Die Kreisoberliga 2025/26 wird dann auf 15 Mannschaften aufgestockt.
Steigen vier (4) Mannschaften aus dem Bereich des KFV Wittenberg aus der Landesklasse ab bleibt es bei drei (3) Absteiger in die Kreisliga (Plätze 12, 13 und 14).
Die Kreisoberliga 2025/26 wird dann auf 16 Mannschaften aufgestockt.
Steigt die 1. Mannschaft eines Vereins aus der Landesklasse ab, dessen 2. Mannschaft der Kreisoberliga zugehört und nicht sportlich abgestiegen ist, gilt diese als erster Absteiger. Die Anzahl der sportlich abgestiegenen Mannschaften verringert sich hierbei entsprechend.
Aufstieg:
Der Kreismeister besitzt ein Aufstiegsrecht zur Landesklasse, vorausgesetzt, er ist auch aufstiegsberechtigt.
Verzichtet der Kreismeister auf sein Aufstiegsrecht bzw. er ist nicht aufstiegsberechtigt, genießt der jeweilige Zweitplatzierte Aufstiegsrecht.
Ist der Kreismeister und auch der Zweitplatzierte nicht aufstiegsberechtigt bzw. verzichten beide, trifft der Spielausschuss in Abstimmung mit
dem Präsidium des KFV Wittenberg eine verbindliche und unanfechtbare Entscheidung (SpO § 23 Ziff. 9).
Alle Vereine, die ein eventuelles Aufstiegsrecht nicht wahrnehmen bzw. darauf verzichten möchten, haben dies dem Spielausschuss schriftlich bis zum 15.06.2025 (letzter Spieltag) mitzuteilen. Der KFV ist dann berechtigt Sonderregelungen zu treffen (§ 23 SpO).