FSA passt Jugendordnung ab 01.07.2023 an
Michael Jahn, 16.06.2023

Zur kommenden Spielzeit tritt eine neue Jugendordnung des Fußballverbands Sachsen-Anhalt (FSA) in Kraft. Dann wird es für die Vereine ab dem 01. Juli 2023 einige grundlegende Veränderungen geben.
Der Paragraf 11 war in der Vergangenheit ein großer Diskussionspunkt. In diesem war das Spielrecht 17-Jähriger im Herrenbereich geregelt. Ab Juli heißt es nun unter:
§10 (ehemals §11) Spielrecht von Junioren in Männermannschaften
Auf Antrag beim Jugendausschuss des FSA ist die Erteilung einer Spielerlaubnis für A-Junioren im Herrenbereich des eigenen Vereins ab Vollendung des 17. Lebensjahres unter den Voraussetzungen des § 10 Ziffer (4a – 4d) dieser Ordnung zu gewähren. Die Spielerlaubnis für Juniorenmannschaften bleibt daneben bestehen.
Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Spielerlaubnis für den Herrenbereich des eigenen Vereins, die der Jugendausschuss des FSA zu Grunde legt, ab Vollendung des 17. Lebensjahres für A- Junioren, die nachgewiesen und vollständig eingereicht werden müssen, sind:
- schriftlicher Antrag des Vereins, für den Spielrecht besteht,
- schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter,
- ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- schriftliche Einverständniserklärung des abgebenden Vereins, wenn ein Vereinswechsel in der direkt vor der Antragstellung stattfindenden Wechselperiode vollzogen wurde
Somit entfällt die ununterbrochene Spielerlaubnis für den Stammverein im letzten Spieljahr. Des Weiteren wurde der Punkt „Spielgemeinschaften“ angepasst:
§11 (ehemals §12) Bildung von Nachwuchsspielgemeinschaften
Unter Beachtung territorialer und struktureller Möglichkeiten können sich im männlichen Jugendbereich bis zu 5 Vereine zu einer Nachwuchsspielgemeinschaft zusammenschließen und für den Pflichtspielbetrieb zugelassen werden. Für den Landesspielbetrieb der höchsten Spielklasse einer Altersklasse können nur Spielgemeinschaften zugelassen werden, die aus maximal drei Vereinen zusammengeschlossen sind.
Die Jugendordnung (gültig ab 01.07.2023) hier zum Nachlesen/Herunterladen.
Quelle:fsa-online.de